bi Ordnungsgeme Abwassersammelgrube

Hier sehen Sie eine (leere) ordnungsgemäße Abwassersammelgrube: keine Risse, glatte Wände


 

Abwassersammelgruben

Viele Nutzer von außerhalb der geschlossenen Bebauung liegenden Grundstücken, haben zur Sammlung und Entsorgung ihres Abwassers Anlagen errichtet. Deren Bauart und Zustand entsprechen oft nicht den Vorschriften. Aus diesem Grund überprüfen wir, als für die Abwasserentsorgung verantwortlicher städtischer Betrieb, die Grundstücke in den Außengebieten. Hierfür kontaktieren wir die Grundstückseigentümer und vereinbaren einen Überprüfungstermin vor Ort. Ist eine Abwassersammelgrube vorhanden, wird diese von uns entleert, gereinigt und optisch auf bautechnische Mängel überprüft.

Falls die Abwassersammelgrube Mängel aufweist, müssen diese vom Eigentümer beseitigt werden. Unser fachkundiges Team der Grubenüberwachung berät Sie gerne bezüglich einer für Sie fachgerechten und wirtschaftlichen Lösung. Wenn auf Ihrem Grundstück eine Abwassersammelgrube besteht, die uns noch nicht bekannt ist, melden Sie diese bitte an nebenstehende Kontaktdaten.


Wie darf Abwasser im Außenbereich entsorgt werden?

Zulässig ist die Entsorgung mit:
  • Campingtoiletten, die ordnungsgemäß zu Hause entleert werden
  • Chemie-WC-Häuschen mit Entsorgungsnachweis
  • Abwassersammelgruben, die in einem ordnungsgemäßen Zustand (gem. aktueller Regelwerke) sind und ordnungsgemäß betrieben werden (Entleerung durch die MWB)
Unzulässig sind:
  • Plumpsklos, bzw. Erdlöcher in denen das Abwasser versickern kann
  • jegliche Behälter (Eimer, Wannen, o.Ä.) in denen Fäkalien gesammelt werden
  • Chemie-WC-Häuschen ohne Entsorgungsnachweis
  • Abwassersammelgruben, die in keinem ordnungsgemäßen Zustand (bautechnische Mängel) sind und nicht ordnungsgemäß betrieben werden (Entleerung durch Privatunternehmen und Landwirte)


Wer entsorgt das Abwasser aus Sammelgruben?

Die Abwasserbeseitigung ist in Gießen durch den MWB sichergestellt. Verantwortlich für die Entleerung von Abwassersammelgruben und den Abtransport der anfallenden Abwässer und Schlämme (auch aus Kleinkläranlagen) ist der Betriebshof Kanal des MWB.


Was ist bei der Kontrolle von Abwassersammelgruben zu beachten?

MWB ist als Abwasserbeseitigungspflichtiger verpflichtet, die Zugänglichkeiten und den Zustand der Schachtabdeckungen von Abwassersammelgrube in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren oder sich Nachweise hierüber vorlegen zu lassen. Dies dient dazu, dass im Falle eines Defektes oder einer Verstopfung der Saugleitung, die Abwasserabfuhr über eine weitere Zugänglichkeit gewährleistet ist.

Gem. §7 Abs. (4) ist der ordnungsgemäße Zustand und Betrieb der Entwässerungsanlagen eigenverantwortlich vom Anlagenbetreiber sicher zu stellen. Der Nachweis, dass  Eigentümer*in die erforderlichen Kontrollen durchgeführt haben, kann über ein sogenanntes „Betriebstagebuch“ geführt werden und ist auf Verlangen dem MWB vorzulegen. In Ihrem Fall geht es um die Kontrolle der Zugänglichkeit und dem Zustand der Grubenabdeckung (i.d.R. monatlich) sowie die Durchführung einer visuellen Kontrolle oder Dichtheitsprüfung der gesamten Grube durch ein zertifiziertes Fachunternehmen (mind. alle 10 Jahre, bei Verdacht auf Undichtigkeiten auch häufiger).

Ein Muster, wie ein „Betriebstagebuch“ aussehen kann, steht zum Download im rechten Menü zur Verfügung.

Hierin kann die Kontrolle der Zugänglichkeit und der ordnungsgemäße Zustand der Abdeckung, die Durchführung einer Dichtheitsprüfung sowie die Kontrollen durch MWB, protokolliert werden.

Bei der Kontrolle der Abdeckung ist vor allem darauf zu achten, dass die Abdeckung

      • vorhanden ist,
      • nicht beschädigt ist,
      • nicht klappert oder wackelt und
      • frei zugänglich ist.

Bei Auffälligkeiten informieren Sie uns bitte umgehend
unter Tel. 0641 306-2672
oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

MWB behält sich vor, einmal jährlich eine Kontrolle durchzuführen, bei der die o.g. Punkte kontrolliert werden. Bei diesem Termin muss das von Ihnen ausgefüllte „Betriebstagebuch“ vorgelegt werden.

KONTAKT

Überwachung Abwassersammelgruben

Technisches Büro
Herr Oliver Keßler
Grubenüberwachung
Grundstücksentwässerung

Tel. 0641 306-2672
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KONTAKT

Abfuhr Abwassersammelgruben

Betriebshof Kanal
Tel. 0641 306-2650
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

DOWNLOAD

Abwassersammelgruben-Betriebstagebuch