Archivauskunft 590x372

Das hessische Wasser­gesetz § 43 (2) verlangt den Nach­weis des ordnungs­gemäßen Bau und Betriebs der priva­ten Grund­stücks­ent­wässerungs­anlage. Die Nach­weis­führung erfor­dert die Kenntnis des Bestands der Grund­stücks­ent­wässerungs­anlage. Oft­mals gibt es Unklar­heit über den Bestand dieser An­lagen.
Die für diese An­lagen beste­henden Ent­wässerungs­geneh­migungen sind beim Bau­ordnungs­amt archi­viert. Nach vor­heriger Termin­verein­barung können Sie in diese Unter­lagen Ein­sicht nehmen. Bitte beach­ten Sie, dass das Bau­ordnungs­amt für diese Ein­sicht­nahme eine Gebühr ver­langt.

KONTAKT

Frau Jutta Siemon
Sachgebiet
Bauordnungsamt

Magistrat der Universitätsstadt Gießen
Berliner Platz 1
35390 Gießen
Tel. 0641 306-1296
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Antrag Einsichtnahme Bauakten
Download Antrag auf Einsichtnahme in Bauakten des Bauaktenarchivs