MWB untersucht vom öffentlichen Kanal aus die angeschlossenen privaten Zuleitungskanäle bis maximal 50 Meter ab der Grundstücksgrenze. Die Grundstückseigentümer werden rechtzeitig darüber informiert. Diese Inspektionen werden gebietsweise durchgeführt. Für die Inspektion durch MWB entstehen für die Grundstückseigentümer keine Kosten!
Warum ist eine Inspektion der Zuleitungskanäle notwendig?
Gemäß § 61 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist „jeder Betreiber/Eigentümer einer Abwasseranlage verpflichtet, ihren Zustand, ihre Funktionsfähigkeit, ihre Unterhaltung und ihren Betrieb sowie Art und Menge des Abwassers und die Abwasserinhaltsstoffe selbst zu überwachen.“ Der Gesetzgeber hat den Abwasserbeseitigungspflichtigen (in Gießen: MWB – Mittelhessische Was-serbetriebe, Eigenbetrieb der Stadt Gießen) mit dem Hessischen Wassergesetz „HWG“ in § 37 Abs. 2 die Aufgabe übertragen, den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb der Zuleitungskanäle zum öffentlichen Kanal zu überwachen oder sich entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer
„Inspektion und Sanierung von Zuleitungskanälen“
Flyer-Download HIER.
Hilfreiche Tipps rund um die Inspektion finden Sie in der Dokumentations-Checkliste sowie der Anlage „Lageplanskizze“.
Dokumentations-Checkliste Download HIER.
Anlage „Lageplanskizze“ Download HIER.
Achtung „Kanalhaie“!
Unter Berufung auf die Gesetzeslage treten immer wieder Firmen an Grundstückseigentümer heran und unterbreiten unseriöse Angebote zur Inspektion und Sanierung der Grundstücksentwässerung. Wir raten dringend davon ab, unbekannten Firmen entsprechende Aufträge zu erteilen. Im Zweifelsfalle kontaktieren Sie uns.
KONTAKT
Technisches Büro
Grundstücksentwässerung
MWB – Mittelhessische Wasserbetriebe
Lahnstraße 218a
35398 Gießen
Tel. 0641 306-2690
Was versteht man unter Zuleitungskanälen?
Darunter sind die im Erdreich verlegten Leitungen der Grundstücksentwässerungsanlage gemeint, die das Abwasser dem Hauptkanal in der Straße zuleiten.
Der Entwässerungspass
Als Nachweis für ordnungsgemäße oder ordnungsgemäß wiederhergestellte Zuleitungskanäle erhalten Grundstückseigentümer den Entwässerungs-Pass, der belegt, dass die Grundstückseigentümer den gesetzlichen Pflichten nachgekommen sind. Unter anderem kann dieser Nachweis beim Verkauf von Immobilien von Vorteil sein.