Die Einleitung von Grundwasser in den städtischen Kanal ist grundsätzlich unzulässig. Für Grundwasserabsenkungen, Pumpversuche oder Grundwassersanierungsmaßnahmen kann auf Antrag eine Sondergenehmigung für einen begrenzten Zeitraum erteilt werden. Dazu sind u.a. Angaben über die Dauer der Einleitung, die zu fördernde Wassermenge und bei Sanierungsmaßnahmen über die möglicherweise im Grundwasser enthaltenen Schadstoffkonzentrationen sowie die Art der Vorbehandlung erforderlich.
KONTAKT
Frau Sabine Diwisch
Sachgebiet
Abwasserüberwachung
MWB - Mittelhessische Wasserbetriebe
Lahnstraße 218
35398 Gießen
Tel. 0641 306-1752