Grundwassereinleitung

Die Einlei­tung von Grund­wasser in den städti­schen Kanal ist grund­sätzlich unzu­lässig. Für Grund­wasser­absen­kungen, Pump­versuche oder Grund­wasser­sanierungs­maß­nahmen kann auf Antrag eine Sonder­geneh­migung für einen begrenz­ten Zeit­raum er­teilt werden. Dazu sind u.a. Anga­ben über die Dauer der Ein­lei­tung, die zu för­dernde Wasser­menge und bei Sanierungs­maß­nahmen über die mög­licher­weise im Grund­wasser enthal­tenen Schad­stoff­konzen­trati­onen so­wie die Art der Vor­behand­lung er­forder­lich.

KONTAKT

Frau Sabine Diwisch
Sachgebiet
Abwasserüberwachung

MWB - Mittelhessische Wasserbetriebe
Lahnstraße 218
35398 Gießen
Tel. 0641 306-1752
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